Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) von Oderland Mühlenwerke Müllrose

Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (LZB):

Die Lieferung von Mühlenprodukten erfolgt auf Grund der z.Zt. gültigen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Mühlenprodukte (LZBfM) ohne Ziffer IX (2).

Für Futtermittel gelten dieselben LZB wie bei Mühlenprodukten.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
Für den Fall der Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der Ware tritt an die Stelle der Ware der Anspruch auf Zahlung gegen den Erwerber.

Erfolgt eine Verarbeitung oder Vermischung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware.
Im Falle des Zahlungsverzuges werden sämtliche offenen Rechnungen zur sofortigen Zahlung fällig, sofern der Rückstand nicht innerhalb einer Nachfrist von einer Woche beglichen ist. Bei Zahlungszielüberschreitungen stehen uns Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu.

Mängelrügen sind unverzüglich anzuzeigen und nach Ablauf von 20 Geschäftstagen nach Empfang der Ware ausgeschlossen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf die Erstattung des Minderwertes bzw. Rücknahme der Ware gemäß Ziffer XV LZBfM.

Weitere Ansprüche, insbesondere sog. Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

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